Gefährdung durch Suchtmittel |
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Suchtmittel (z. B. Drogen) können während ihrer Wirkung im Organismus dessen Funktionen verändern.
● Zu den häufigsten Suchtmitteln zählen:
- Nikotin
- Alkohol
- Beruhigungs- und Schmerzmedikamente
- Illegale Drogen, z. B.:
- Opiate (Heroin, Morphine)
- Kokain
- Cannabis (Haschisch und Marihuana)
- Ecstasy, LSD
- Amphetamine
● Diese können während ihrer Wirkung und darüber hinaus das Bewusstsein und die Wahrnehmung des Konsumenten verändern (Erzeugung eines Wohlgefühls und/oder Rauschzustandes).
● Zwischen Genuss- und Rauschmittel besteht ein fließender Übergang.
Gesundheitsgefahren
● Der regelmäßige Konsum von Suchtmitteln über eine längere Zeit und/oder in größeren Mengen kann zu einem Missbrauch und zu psychischen und körperlichen Abhängigkeiten (Sucht) führen.
● Bei nachlassender Wirkung des Suchtmittels treten psychische und körperliche Entzugserscheinungen beim Abhängigen auf.
● Drogenabhängigkeit ist nicht auf ein bestimmtes Suchtmittel beschränkt, sondern kann mehrere Drogen umfassen.
● Nikotin und Alkohol verzeichnen die meisten Süchtigen und Todesopfer.
● Die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung (z. B. Alkoholkrankheit) erfolgt oft sehr langsam. Dabei verändern sich oft unbemerkt
- das Verhalten,
- die Lebensgewohnheiten,
- die Persönlichkeit.
● Neben der Abhängigkeit treten körperliche und psychische Begleiterkrankungen auf, wie z. B. Leberzirrhose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Angststörungen, Depressionen, Krebs.
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
● Dauerhafter Verzicht auf abhängigkeitserzeugende Mittel, z. B. Nikotin.
● Rauchfreie Arbeitsplätze.
● Verbot der Einnahme von Alkohol am Arbeitsplatz (z. B. durch Betriebsvereinbarungen).
● Aufklärung zum Thema Rauschmittel und Folgeerscheinungen durch Fachleute anbieten.
● Betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtgefährdeten, -erkrankten festlegen.
● Auf Risikofaktoren achten, ggf. Untersuchungen durch den Betriebsarzt oder Hausarzt.
● Betroffene finden Hilfe und Unterstützung bei Vertrauenspersonen, z. B. Betriebsarzt, Betriebsrat, Suchtbeauftragte, geschulte Fachleute.
Weitere Informationen:
BGV A1 „Grundsätze der Prävention"
BGR A1 „Grundsätze der Prävention"
10/2009
Webcode: M553-50
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