BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

STD


Sicherheitstechnischer Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
– Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit –

Icon: Baustein E 11

Abbildung: Unterweisung auf Baustelle


Die sicherheitstechnische Betreuung

  • Der Unternehmer hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Verpflichtung, neben dem Betriebsarzt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
  • Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unterhält zu diesem Zweck einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst, der die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen kann.
  • Für die dem STD angeschlossenen Unternehmen entfällt somit die Verpflichtung, eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Leistungen des Sicherheitstechnischen Dienstes (STD)

  • Der STD berät und unterstützt die Unternehmer z. B. bei
    • der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung,
    • der Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung,
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze,
    • der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung,
    • der Beschaffung von Arbeitsmitteln,
    • der Planung von Betriebsanlagen,
    • dem Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. unter Verwendung des Gefahrstoff-Informationssystems GISBAU der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft),
    • der Erarbeitung von Betriebsanweisungen,
    • bei der sicherheitstechnischen Überprüfung, z. B. von Betriebsanlagen,
    • der Durchführung der Unterweisung ihrer Mitarbeiter.
  • Darüber hinaus steht der STD zu Fragen
    • der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes,
    • in Fragen der Übertragung von Unternehmerpflichten,
    • der Bestellung und Ausbildung von Ersthelfern oder der Organisation
    • der Durchführung von betriebsinternen Schulungen
    • zur Verfügung.
  • Der STD wird durch Beiträge der angeschlossenen Unternehmen finanziert.
  • Unternehmer, die dem STD angeschlossen sind, haben die Verpflichtung, diesen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, d.h. insbesondere
    • alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
    • den mit der sicherheitstechnischen Betreuung beauftragten Personen die Begehung der Arbeitsstätten zu ermöglichen.

Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft



07/2008

 

 

 

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