STD
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Die sicherheitstechnische Betreuung
- Der Unternehmer hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Verpflichtung, neben dem Betriebsarzt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
- Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unterhält zu diesem Zweck einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst, der die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen kann.
- Für die dem STD angeschlossenen Unternehmen entfällt somit die Verpflichtung, eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Leistungen des Sicherheitstechnischen Dienstes (STD)
- Der STD berät und unterstützt die Unternehmer z. B. bei
- der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung,
- der Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze,
- der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung,
- der Beschaffung von Arbeitsmitteln,
- der Planung von Betriebsanlagen,
- dem Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. unter Verwendung des Gefahrstoff-Informationssystems GISBAU der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft),
- der Erarbeitung von Betriebsanweisungen,
- bei der sicherheitstechnischen Überprüfung, z. B. von Betriebsanlagen,
- der Durchführung der Unterweisung ihrer Mitarbeiter.
- Darüber hinaus steht der STD zu Fragen
- der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes,
- in Fragen der Übertragung von Unternehmerpflichten,
- der Bestellung und Ausbildung von Ersthelfern oder der Organisation
- der Durchführung von betriebsinternen
Schulungen
- Der STD wird durch Beiträge der angeschlossenen Unternehmen finanziert.
- Unternehmer, die dem STD angeschlossen sind, haben die Verpflichtung, diesen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, d.h. insbesondere
- alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
- den mit der sicherheitstechnischen Betreuung beauftragten Personen die Begehung der Arbeitsstätten zu ermöglichen.
Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft
07/2008


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