Sicherheitsbeauftragte(Bestellung/Aufgaben) |
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Sicherheitsbeauftragte sollen als Betriebsangehörige den Unternehmer und die Vorgesetzten bei der Sicherheitsarbeit unterstützen.
Bei mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer eine(n) oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Der Betriebsrat hat bei der Bestellung mitzuwirken. Die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus der Tabelle.

Auswahlkriterien
● Vertrauen und Anerkennung der Kollegen
● Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung und Betriebsrat
● Geschick im Umgang mit Kollegen
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt durch Teilnahme an Lehrgängen der Berufsgenossenschaften.
Aufgaben
Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich Vorgesetzte auf Mängel aufmerksam machen, Kollegen beraten, informieren und motivieren.
Aufgrund ihrer Ausbildung achten Sicherheitsbeauftragte z. B. auf
- ordnungsgemäßen Zustand von Schutzeinrichtungen an Maschinen und Geräten,
- Vorhandensein von sicheren Arbeitsplätzen und Absturzsicherungen (z. B. Gerüste, Hebebühnen, Leitern),
- sichere Transportvorgänge,
- die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen,
- die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material,
- die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Sicherheitsbeauftragte sind im Allgemeinen nicht weisungsbefugt.
Sie dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht
benachteiligt werden.
Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich
- an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen zusammen mit den Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften und der staatlichen Aufsichtsbehörden teilnehmen,
- sich bei sicherheitstechnischen Problemen direkt an den Vorgesetzten wenden,
- Informationen einholen, die für die Ausübung der regelmäßigen Sicherheitsarbeit wichtig sind,
- betriebliche Unfallstatistiken einsehen und Unfallanzeigen mit unterzeichnen.

Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft
10/2004


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