Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
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Im Betrieb trägt jeder Verantwortung. Das gilt insbesondere für den Unternehmer und den Aufsichtführenden, aber auch für den Beschäftigten.
Im Betrieb ist die Verantwortung an die übernommenen Aufgaben geknüpft. Der Umfang der Aufgaben ist sehr unterschiedlich, entsprechend ist die Verantwortung der einzelnen Mitarbeiter abgestuft. Man unterscheidet:
Verantwortung des Unternehmers
Sie umfasst den ganzen Betrieb. Teile seiner Verantwortung kann er jedoch durch schriftliche Pflichtenübertragung auf Mitarbeiter übertragen (siehe Formular "Pflichtenübertragung"). Hierbei müssen sowohl Verantwortungsbereich als auch Befugnisse beschrieben werden.
Eine nicht übertragbare Unternehmerpflicht ist die Auswahl von geeignetem Aufsichts- und Führungspersonal.

Verantwortung des Vorgesetzten
Sie gilt für seinen Weisungsbereich und jede übernommene Aufgabe. Das Aufsichts- und Führungspersonal kann Teile der übernommenen Pflichten schriftlich auf Mitarbeiter übertragen.
Verantwortung des Betriebsangehörigen
Auch ein Mitarbeiter ohne Weisungsbefugnis ist für seinen
Aufgabenbereich verantwortlich. Er muss die Sicherheitsvorschriften
einhalten und andere Mitarbeiter vor Schaden bewahren.
Das Tragen der Schutzausrüstung, die vom Unternehmer zur
Verfügung gestellt werden muss, gehört zu seinen
Pflichten.
Wer im Rahmen seiner Verantwortung durch Handeln oder Unterlassen einen Arbeitsunfall verursacht, muss mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Weitere Informationen erteilt Ihre Berufsgenossenschaft
10/2006


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