BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung

Icon: Baustein E 1

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein selbstständiger Zweig der Sozialversicherung. Weitere Zweige sind die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist - ebenso wie die anderen Versicherungszweige - eine Pflichtversicherung. Der Abschluss privater Unfall- oder Haftpflichtversicherungsverträge beeinflusst und ersetzt nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind branchenspezifisch organisiert. Geleistet wird für Versicherungsfälle, das sind:
●  Arbeitsunfälle
●  Wegeunfälle
●  Berufskrankheiten

Grafik: das System der sozialen Sicherung

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist für das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe zuständig.

Die Berufsgenossenschaften werden von allen Unternehmern des jeweiligen Gewerbezweiges finanziert. Im Gegensatz zu anderen Zweigen der Sozialversicherung werden von den Arbeitnehmern keinerlei Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erhoben.

Die Haftung des Unternehmers für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist abgelöst und auf die Berufsgenossenschaften übertragen. Die Ansprüche des Verletzten bzw. Erkrankten richten sich also unmittelbar gegen die Berufsgenossenschaften. Sie erbringen ihre Leistungen von Amts wegen, eines Antrages des Verletzten oder Erkrankten bedarf es grundsätzlich nicht.

Dieses Prinzip garantiert den Verletzten die bestmögliche medizinische Betreuung und finanzielle Absicherung und dient auch der Sicherung des Betriebsfriedens.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind nach dem "Alles aus einer Hand-Prinzip":

  • Den arbeitenden Menschen vor Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu bewahren.
  • Eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen.
  • Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit den Verletzten gesundheitlich wiederherzustellen.
  • Den Verletzten, wenn möglich, beruflich wieder einzugliedern.
  • Durch Geldleistungen für die soziale Sicherung des Versicherten und seiner Familie zu sorgen.


Anschriften der Hauptverwaltung sowie der Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Hauptverwaltung

Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Tel.: 030/85781-0
Fax.: 030/85781-500
www.bgbau.de

 

Bezirksverwaltungen

Holstenwall 8-9,
20355 Hamburg (BV 1)
Telefon: 040/35000-0
Telefax: 040/35000-397
zuständig für: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern

Hildesheimer Straße 309,
30519 Hannover (BV 2)
Telefon: 0511/987-0
Telefax: 0511/987-2440
zuständig für: Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Regierungsbezirk Detmold des Landes Nordrhein-Westfalen

Viktoriastraße 21,
42115 Wuppertal (BV 3)
Telefon: 0202/398-0
Telefax: 0202/398-1404
zuständig für: Nordrhein-Westfalen (ohne Regierungsbezirk Detmold) und die Regierungsbezirke Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz

An der Festeburg 27-29,
60389 Frankfurt (BV 4)
Telefon: 069/4705-0
Telefax: 069/4705-888
zuständig für: Hessen, Thüringen sowie die früheren Regierungsbezirke Rheinhessen und Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz

Steinhäuserstraße 10,
76135 Karlsruhe (BV 5)
Telefon: 0721/8102-0
Telefax: 0721/8102-345
zuständig für: Saarland, frühere Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden des Landes Baden-Württemberg sowie früherer Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz

Friedrich-Gerstlacher-Straße 15,
71032 Böblingen (BV 6)
Telefon: 07031/625-0
Telefax: 07031/625-100
zuständig für: frühere Regierungsbezirke Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern des Landes Baden-Württemberg

Loristraße 8,
80335 München (BV 7)
Telefon: 089/12179-0
Telefax: 089/12179-555
zuständig für: Bayern, Sachsen

Am Knie 6,
81241 München (BV 8)
Telefon: 089/8897-01
Telefax: 089/8897-590
zuständig für: Tiefbaubetriebe in Deutschland



07/2010

 

 

 

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