BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Desinfektionsmittel

Icon: Baustein D 95

Abbildung: Desinfektionsarbeiten in einem Operationssaal

Organisatorische Maßnahmen

●  Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes nur von sachkundigen Personen oder Anleitung eines geprüften Desinfektors oder einer Hygienefachkraft vornehmen.

●  Reinigungs- und Desinfektionsplan des Auftraggebers einhalten. Exakte Absprachen mit dem Auftraggeber treffen.

●  Nur geprüfte und anerkannte (gelistete) Desinfektionsmittel einsetzen.

●  Aldehydhaltige Mittel möglichst durch andere Mittel ersetzen.

●  Lagerung der Desinfektionsmittel im Objekt klären.

●  Anwendungslösung nur über spezielle Dosierhilfen herstellen. Dazu nur kaltes Wasser verwenden.

●  Entsprechende Betriebsanweisung erstellen und die Beschäftigten unterweisen.

●  Hautschutzplan aufstellen (in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt).

Persönliche Schutzausrüstung

●  Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk tragen (siehe WINGIS-CD). Latex-Einmal-Handschuhe sind ungeeignet.

●  Flüssigkeitsdichte Schürzen und Stiefel verwenden. Bei Spritzgefahr, z. B. beim Umgang mit Konzentraten oder beim Um- oder Abfüllen Schutzbrille (Korbbrille) tragen.

●  Hautschutz beachten: Vor der Arbeit gezielter Hautschutz, nach der Arbeit richtige Hautreinigung, nach der Reinigung sorgsame Hautpflege.

Zusätzliche Hinweise für formaldehydhaltige Desinfektionsmittel

●  Nicht für Händedesinfektion benutzen.

●  Nur mit kaltem Wasser (< 25 °C) ansetzen.

●  Wischverfahren dem Sprühverfahren vorziehen.

●  Bei Flächendesinfektion immer für ausreichende Lüftung sorgen. Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes Atemschutz mit Gasfilter B1, bei Sprühverfahren Kombinationsfilter B1-P2 benutzen.

●  Bei Raumdesinfektion immer Atemschutz mit Gasfilter B2 benutzen.

●  Zündquellen und Oxidationsmittel fernhalten.

Zusätzliche Hinweise für alkoholische Desinfektionsmittel

●  Nur Gebrauchslösung ≤ 10 Gew.-% Alkohol verwenden.

●  Nicht für Raumdesinfektion verwenden.

●  Während und vor allem nach der Desinfektion ausreichend lüften.

●  Desinfektionsmittel nicht ungezielt versprühen.

●  Darauf achten, dass keine Zündquellen oder heiße Flächen in den Räumen vorhanden sind. Keine elektrischen Schaltvorgänge vornehmen.

Beschäftigungsbeschränkungen

●  Jugendliche nur unter Aufsicht und zur Erreichung des Ausbildungszieles einsetzen, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

●  Werdende und stillende Mütter dürfen Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen und giftigen Stoffen nicht ausführen.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.


Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 209 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"
BGR 206 "Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst"
BGR 208 "Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge"
Gefahrstoffverordnung
Mutterschutzgesetz
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt"



07/2010

Abbildung: Musterbetriebsanweisung Desinfektionsreiniger

 

 

 

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