BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Einbau von Gussasphalt

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Einbau von Gussasphalt

●  Beim Einbau von Gussasphalt entstehen Gefährdungen durch:

  • Dämpfe und Aerosole aus Bitumen
  • Verbrennungen
  • hohe Arbeitsplatztemperaturen
  • Belastungen der Knie und Kniegelenke beim manuellen Einbau.

●  Zusätzliche Gefährdungen entstehen in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen durch:

  • Dieselmotoremissionen beim Einsatz von fahrbaren Gussasphaltkochern und Dumpern
  • eingeschränkte Sicht durch Dämpfe und Aerosole

Technische Schutzmaßnahmen

●  Seit 2008 ist nur noch der Einbau von temperaturabgesenktem Gussasphalt mit Temperaturen bis max. 230° C zulässig.

●  Temperaturabsenkung erreichen durch viskositätsverändernde Bindemittel oder Zusätze, z. B. Amid-Wachse, Paraffine oder Zeolithe. Durch die Zusätze bleibt trotz abgesenkter Temperatur die notwendige Fließfähigkeit des Asphalts erhalten.

Einbau von Gussasphalt

Einbau von Gussasphalt

●  Gussasphalt vorrangig maschinell einbauen mit beheizbaren Abziehbohlen, die als Verteil- und Glättvorrichtung wirken (ab einer Einbaubreite von 1 m einsetzbar) Bilderläuterungen .

●  Als Trennmittel Seifenlösungen verwenden.

●  Keinen Dieselkraftstoff oder Altöl als Trennmittel verwenden.

●  Für den Einbau in umschlossenen Räumen gilt darüber hinaus:

  • Dieselbetriebene Fahrzeuge mit Dieselpartikelfiltern Bilderläuterungen ausrüsten.
  • Auch bei natürlichen Lüftungsbedingungen zusätzlich künstliche Be- oder Entlüftungsmaßnahmen vornehmen Bilderläuterungen .

Organisatorische Schutzmaßnahmen

●  Können temperaturabgesenkte Gussasphalte nicht eingebaut werden, alternativ Ersatzstoffe verwenden: In umschlossenen Räumen, wie Tiefgaragen und Hallen, anstelle von Gussasphalt speziell entwickelte Zementestriche einbauen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

●  Direkten Hautkontakt mit heißem Gussasphalt durch geschlossene Kleidung und wärmebeständige Schutzhandschuhe, z. B. aus Leder, verhindern.

●  Knieschutz verwenden.

●  Schutzschuhe mit wärmeisolierendem Unterbau verwenden (Kennzeichnung HI).

●  Das Tragen von Atemschutz schließt sich aufgrund der Arbeitsplatztemperatur aus und ist darüber hinaus als ständige Maßnahme nicht zulässig.

Vorsorgeuntersuchungen

●  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

 

Weitere Informationen:


Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV)
TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)
BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge"
Gesprächskreis Bitumen 2009: Temperaturabgesenkte Asphalte
Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt – M TA, 2006, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)



10/2009

 

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