Fußschutz |
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Auswahl/Benutzung
- Geeigneter Fußschutz ist entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch ergonomische Aspekte, wie z. B. Passform, Schuhverschluss, Schuhform.
- Nur CE-gekennzeichnete, baumustergeprüfte Produkte bereitstellen/benutzen.
- Fußschutz vor der Benutzung durch Inaugenscheinnahme prüfen und ggf. festgestellte Mängel melden. Nicht ordnungsgemäßer Fußschutz ist der Benutzung zu entziehen.
- Fußschutz gemäß Herstellerangaben reinigen.
- Bei erhöhtem Fußschweiß sollte der Fußschutz täglich gewechselt werden.
Schuhformen
A = Halbschuh
B = Stiefel niedrig
C = Stiefel halbhoch
D = Stiefel hoch
E = Stiefel oberschenkelhoch
Klassifizierungsarten
I = Schuhe aus Leder oder
anderen Materialien
II = Schuhe vollständig geformt
oder vulkanisiert
Fußschutzarten
- Sicherheitsschuhe (S) mit Zehenkappen für hohe Belastungen (Prüfenergie 200 Joule/ Druckkraft 15 kN)
- Schutzschuhe (P) mit Zehenkappen für mittlere Belastungen (Prüfenergie 100 Joule/Druckkraft 10 kN)
- Berufsschuhe (O) besitzen keine Zehenkappe. Sie müssen mindestens einen schützenden Bestandteil haben.
Sicherheitsschuhe
- Fußschutz mit durchtrittsicherem
Schuhunterbau (S 3, siehe
Tabelle
) ist z. B. erforderlich bei
- Rohbau-, Tiefbau- und Straßenbauarbeiten,
- Gerüstbau,
- Abbrucharbeiten,
- Ausbauarbeiten (Putzer-, Stuck-, Fug-, Fassadenverkleidungsarbeiten),
- Arbeiten in Beton- und Fertigteilwerken mit Ein- und Ausschalarbeiten,
- Arbeiten auf Bauhöfen oder Lagerplätzen.
- Fußschutz ohne durchtrittsicheren
Schuhunterbau (siehe
Tabelle
) sind ausreichend, sofern
nicht mit dem Hineintreten in
spitze oder scharfe Gegenstände
zu rechnen ist, z. B. bei
- Arbeiten in Betonwerken ohne Ein- und Ausschalarbeiten sowie anderen ortsfesten Betriebsstätten,
- Arbeiten im Bereich von Hebezeugen, Kranen usw. (ausgenommen auf Baustellen),
- Ausbau-, Umbau- und Instandhaltungsarbeiten (Installations- und Plattenlegearbeiten).
Sonderschuharten
Fußschutz für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen
- Bei hohen Drücken (>250 bar) und kurzer Lanzenlänge (<0,75 m) ist spezieller Fußschutz (I oder II) erforderlich oder es sind spezielle Gamaschen zu verwenden (Schutzbereich durchgehend vom Fußrücken bis zum Schienbein).
Fußschutz zum Schutz gegen Kettensägenschnitte
- Je nach Kettengeschwindigkeit gibt es unterschiedliche Schutzniveaus mit durchgehendem Schutzbereich vom Fußrücken bis zum Schienbein.
- Das Schutzmaterial muss dauerhaft am Schuh befestigt sein. Zulässig sind Sicherheitsschuhe (I, II) der Schuhformen C, D oder E.
Fußschutz zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
- Diese müssen der elektrischen Klasse 00 (500 V~ oder 750 V=) oder ggf. der elektrischen Klasse 0 (1000 V~ oder 1500 V=) entsprechen.
- Der Fußschutz muss generell der Klassifizierungsart II entsprechen.
Fußschutz zum Schutz gegen Chemikalien (I, II)
- Fußschutz der Klasse I soll gegen bestimmte Chemikalien schützen (Schuhform A ist nicht zulässig).
- Fußschutz der Klasse II ist gegen bestimmte Chemikalien hochwiderstandsfähig (Schuhform A oder B sind nicht zulässig).
Fußschutz mit wärmeisolierendem Schuhunterbau
Dieser ist bei Arbeiten auf heißen (z. B. Schwarzdeckeneinbau) oder extrem kalten Untergründen erforderlich.
Sicherheitsrelevante Grund- und Zusatzanforderungen
(Tabelle mit den häufigsten Kombinationen)
I: Fußschutz aus Leder oder anderen Materialien
II: Fußschutz vollständig geformt oder vulkanisiert
B: Grundanforderungen
*): Nur bei Berufsschuhen (bei Sicherheits- und Schutzschuhen in allen Grundforderungen enthalten)
**): Anforderungen bauartbedingt erfüllt
Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
Leitlinie "Risikobeurteilung von Arbeiten mit Verletzungsgefahren von Fuß- oder Knie" (www.dguv.de/psa)
07/2010


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