BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Atemschutz

Filtergeräte

Icon: Baustein C 107

Abbildung: Atemschutzgerät

Abbildung: von links nach rechts: filtrierende Halbmaske, Halbmaske, Vollmaske

Sind Ersatzstoffe nicht einsetzbar und lässt sich durch bauliche, technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen das Auftreten von gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben (Aerosolen) nicht vermeiden, sind vom Unternehmer Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu benutzen.

Filtergeräte werden unterteilt in Geräte mit Gasfiltern, Partikelfiltern und Kombinationsfiltern. Voraussetzung für den Einsatz von Filtergeräten ist, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält, für spezielle Tätigkeiten, z. B. bei Arbeiten in Bereichen unter der Erdgleiche, mindestens 19 Vol.-%.

●  Einsatz von

  • Partikelfiltern bei festen und flüssigen Aerosolen, z. B. Stäube, Rauche oder Nebel, wenn sie keine leicht flüchtigen Stoffe enthalten. Es gibt drei Partikelfilterklassen (P1, P2, P3). Zusätzlich sind die Partikelfilter mit „NR” oder „R” gekennzeichnet. „NR” bedeutet: Mehrfachgebrauch auf max. 1 Schicht begrenzt. „R” bedeutet: Mehrfachgebrauch über 1 Schicht hinaus möglich.
  • Gasfiltern bei Gasen oder Dämpfen ohne Partikel. Die Kennfarbe ist je nach Schadstoff unterschiedlich. Es gibt drei Klassen (1, 2 und 3) mit kleinem, mittlerem und großem Aufnahmevermögen.
  • Kombinationsfiltern bei gleichzeitigem Vorhandensein von Gasen, Dämpfen, Nebeln und Partikeln (Aerosolen).

Als Atemanschlüsse werden für Filtergeräte Vollmasken, Halbmasken oder filtrierende Halbmasken verwendet. In Verbindung mit einer Gebläseunterstützung können auch Hauben oder Helme als Atemanschluss benutzt werden. Masken sind im Gegensatz zu Gebläsefiltergeräten mit Haube oder Helm nicht für Bartträger geeignet.

●  Gebrauchsanleitung des Herstellers beachten.

●  Auswahl der Filter nach Art und Höhe der Schadstoffkonzentration vornehmen. Verwendungsbeschränkungen beachten.

●  Haltbarkeitsdatum bei Gasfiltern beachten.

●  Geöffnete Filter sind nicht lagerfähig.

Vollmasken

Sie umschließen das ganze Gesicht und schützen damit gleichzeitig die Augen. Für Brillenträger gibt es spezielle Maskenbrillen.

Halbmasken/filtrierende Halbmasken

Sie umschließen nur Mund und Nase und können ungeeignet gegen sehr giftige Gase und Aerosole sowie augenreizende Schadstoffe sein, wenn nicht eine geeignete Gasschutzbrille getragen wird.

Atemschutzhauben

Sie umschließen mindestens das Gesicht, häufig den gesamten Kopf und enthalten entweder eingearbeitete Filter oder werden ausreichend mit Frischluft (Gebläse) versorgt. Geeignet gegen alle gesundheitsgefährlichen Schadstoffe.

Anforderungen beim Tragen von Atemschutz

●  Für den Geräteträger sind eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine regelmäßige Unterweisung erforderlich.

●  Atemschutzgeräte nur für kurze Zeit einsetzen. Die Einsatzdauer und Erholungszeit (Tragezeitbegrenzung) ist abhängig

  • vom Maskentyp,
  • von der Lufttemperatur, -feuchte und -geschwindigkeit,
  • von der Wärmestrahlung,
  • von den Bekleidungseigenschaften.

●  Gebläsefiltergeräte mit Helm oder Haube haben keine Tragezeitbegrenzung; insofern sind keine Vorsorgeuntersuchungen für die Träger erforderlich.

Vorsorgeuntersuchungen

Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet eine zusätzliche Belastung für den Träger. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Beratung durch den Betriebsarzt.

Schadstofforientierte Benutzerhinweise für Atemfilter

Tabelle: Schadstofforientierte Benutzerhinweise für Atemfilter

*H = Hautkontakt unbedingt vermeiden
** = Partikelfilter und Gasfilter stets gemeinsam. Bei der Angabe mehrerer Gasfilter ist immer nur einer zu verwenden.
***= AX-Filter haben nur begrenzte Wirkung und dürfen daher nur kurzzeitig verwendet werden.

Weitere Informationen:


BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
Gefahrstoffverordnung
Techn. Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge


07/2012


 

 

 

Webcode: M159-50


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