BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Farbspritzgeräte

Icon: Baustein B 87

Abbildung: Farbspritzgerät

Hinweise für Airless-Geräte und Airless-Spritzpistolen

●  Das Spritzgerät steht so lange unter Druck, bis

  • die Luftzufuhr bei pneumatisch betriebenen Anlagen bzw.
  • der elektrische Antrieb bei elektrisch betriebenen Anlagen

abgeschaltet und der Druck durch Öffnen der Pistole abgebaut wird.

●  Pistole nicht auf Personen richten.

●  Hand und Finger nicht vor die Düse halten.

●  Bei Arbeitsunterbrechungen Abzugshahn der Pistole mit Sicherungshebel feststellen Bilderläuterungen .

●  Darauf achten, dass alle Zubehörteile für den Maximaldruck zugelassen sind.

●  Angaben der Hersteller beachten hinsichtlich

  • maximaler Schlauchlänge und minimalen Abstandes zwischen Gerät und Pistole,
  • Flammpunkt der zu verarbeitenden Materialien.

●  Vor Inbetriebnahme des Gerätes sämtliche Schlauchverbindungen nachziehen, die sich eventuell beim Transport gelöst haben können.

●  Schläuche nur vom Fachpersonal einbinden lassen.

●  Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Düsenwechsel Druckabbau vornehmen und unter Beachtung folgender Maßnahmen durchführen:

  • Pistolenabzug sichern
  • Betriebsschalter auf AUS schalten
  • Stecker herausziehen
  • Pistolenabzug entsichern und Pistole in Metallbehälter entleeren. Wichtig: Es muss Metallkontakt zwischen Pistole und Behälter bestehen
  • Pistolenabzug sichern
  • Druckentlastungshahn öffnen, Material ablassen
  • Druckentlastungshahn geöffnet lassen bis zum nächsten Arbeitsvorgang

Persönliche Schutzausrüstung

●  Beim Verarbeiten wasserverdünnbarer Beschichtungsstoffe, deren Aerosole mindergiftig sind, Atemschutz mit Partikelfilter P2 oder filtrierende Halbmasken FF P2 benutzen.

●  Beim Entstehen giftiger Aerosole Atemschutz mit Partikelfilter P3 oder filtrierende Halbmasken FF P3 benutzen.

●  Werden lösemittelverdünnbare Beschichtungsstoffe verarbeitet, Atemschutz mit Gasfilter A2 benutzen.

●  In Einzelfällen können auch Kombinationsfilter verwendet werden.

Vorsorgeuntersuchungen

●  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung
BGR 231 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"



07/2010


 

 

 

Suche

Volltextsuche mit Filterfunktionen

Was ist neu?