Farbspritzgeräte |
B 87 |

Hinweise für Airless-Geräte und Airless-Spritzpistolen
● Das Spritzgerät steht so lange unter Druck, bis
- die Luftzufuhr bei pneumatisch betriebenen Anlagen bzw.
- der elektrische Antrieb bei elektrisch betriebenen Anlagen
abgeschaltet und der Druck durch Öffnen der Pistole abgebaut wird.
● Pistole nicht auf Personen richten.
● Hand und Finger nicht vor die Düse halten.
● Bei Arbeitsunterbrechungen Abzugshahn der Pistole mit
Sicherungshebel feststellen
.
● Darauf achten, dass alle Zubehörteile für den Maximaldruck zugelassen sind.
● Angaben der Hersteller beachten hinsichtlich
- maximaler Schlauchlänge und minimalen Abstandes zwischen Gerät und Pistole,
- Flammpunkt der zu verarbeitenden Materialien.
● Vor Inbetriebnahme des Gerätes sämtliche Schlauchverbindungen nachziehen, die sich eventuell beim Transport gelöst haben können.
● Schläuche nur vom Fachpersonal einbinden lassen.
● Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Düsenwechsel Druckabbau vornehmen und unter Beachtung folgender Maßnahmen durchführen:
- Pistolenabzug sichern
- Betriebsschalter auf AUS schalten
- Stecker herausziehen
- Pistolenabzug entsichern und Pistole in Metallbehälter entleeren. Wichtig: Es muss Metallkontakt zwischen Pistole und Behälter bestehen
- Pistolenabzug sichern
- Druckentlastungshahn öffnen, Material ablassen
- Druckentlastungshahn geöffnet lassen bis zum nächsten Arbeitsvorgang
Persönliche Schutzausrüstung
● Beim Verarbeiten wasserverdünnbarer Beschichtungsstoffe, deren Aerosole mindergiftig sind, Atemschutz mit Partikelfilter P2 oder filtrierende Halbmasken FF P2 benutzen.
● Beim Entstehen giftiger Aerosole Atemschutz mit Partikelfilter P3 oder filtrierende Halbmasken FF P3 benutzen.
● Werden lösemittelverdünnbare Beschichtungsstoffe verarbeitet, Atemschutz mit Gasfilter A2 benutzen.
● In Einzelfällen können auch Kombinationsfilter verwendet werden.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 231 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten – Lackaerosole"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
07/2010


B 87