Handtrennschleifmaschinen |
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Kennzeichnung
● Nur gekennzeichnete
Schleifmaschinen und Trennscheiben verwenden
.
● Kennzeichnung für
erhöhte Umfangsgeschwindigkeit beachten:
Zusätzliche Farbstreifen
.
● Richtige Trennscheibe entsprechend der auszuführenden Arbeit auswählen.
● Drehzahl der Schleifmaschine mit
zulässiger Umdrehungszahl der Trennscheibe vergleichen. Sie
darf nicht höher sein als die der Trennscheibe
.
● Schleifwerkzeuge, die nicht für alle Einsatzzwecke geeignet sind, müssen mit entsprechenden Verwendungseinschränkungen (VE) gekennzeichnet sein.
Kennzeichnung von Schleifkörpern für erhöhte Arbeitshöchstgeschwindigkeiten
Betrieb
● Zum Aufspannen nur gleich
große, zur Maschine gehörende Spannflansche verwenden
und mit Spezialschlüssel aufspannen
.
Empfehlung: mindestens 41 mm Durchmesser! Vor dem Aufspannen
Klangprobe durchführen.
● Handtrennschleifmaschinen
müssen mit Schutzhauben ausgerüstet sein
.
● Werkstücke vor dem
Bearbeiten sicher festlegen. Beim Arbeiten sicheren Standplatz
einnehmen
.
● Maschine stets beidhändig führen - nicht verkanten!
● Trennscheiben nicht zum Seitenschleifen verwenden.
● Schutzbrille
und
Gehörschutz benutzen.
● Wenn gesundheitsgefährdende Stäube entstehen, Atemschutz verwenden.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
07/2010


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