Dachgerüste für den Hausschornsteinbau |
B 198 |

Aufbau, Abbau
● Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers an der Baustelle bereithalten und beachten.
● Prüfen, ob die Dachkonstruktion den in der Aufbau- und Verwendungsanleitung bezeichneten Befestigungsmaßnahmen und Belastungen standhält.
● Für die Gerüstbauarbeiten auf dem Dach persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Sicherheitsgeschirre) benutzen.
● Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz nur an tragfähigen Bauteilen bzw. Anschlageinrichtungen befestigen; der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen.
● Bei Gerüstbauarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen die Sicherheitsabstände nach Tabelle einhalten. Beim Bemessen von Sicherheitsabständen das Ausschwingen von Leitungsseilen und den Bewegungsraum, auch beim Transport von Materialien, berücksichtigen. Andernfalls müssen die Freileitungen im Einvernehmen mit deren Eigentümern oder Betreibern freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert, abgeschrankt oder abgedeckt werden.
Prüfung
● Prüfung des Gerüstes durch eine "befähigte Person" des Gerüsterstellers nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Benutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen.
● Prüfung des Gerüstes durch eine "befähigte Person" des jeweiligen Benutzers vor Arbeitsaufnahme, um die sichere Funktion festzustellen.

Verkehrswege und Arbeitspätze
● Für den Aufstieg auf das Dach bauseits vorhandene, fest installierte
Leitern, Trittflächen oder Treppentürme benutzen.
Ausnahme: Bis 5,00 m Höhe Aufstieg über
Anlegeleiter möglich.
● Bei fehlenden Trittstufen und Laufstegen Dachdeckerauflegeleitern als Verkehrswege benutzen.
● Gerüstbeläge mindestens 0,60 m breit herstellen
.
● Seitenschutz als Absturzsicherung verwenden
.
Vorsorgeuntersuchungen
● Bei Arbeiten mit Absturzgefahr werden spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen empfohlen.
Sicherheitsabstände
Weitere Informationen:
BGV C22 "Bauarbeiten"
DIN EN 12811-1
BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
Betriebssicherheitsverordnung
07/2010


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