Schleifmaschinen |
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● Nur gekennzeichnete
Schleifmaschinen und Schleifkörper verwenden
.
● Kennzeichnung für
erhöhte Umfangsgeschwindigkeit beachten: zusätzlicher
Farbstreifen
.
● Schleifkörper mit Magnesitbindung sind mit einem weißen Farbstreifen gekennzeichnet.
● Entsprechend der auszuführenden Arbeit den richtigen Schleifkörper auswählen.
● Schleifwerkzeuge, die nicht für alle Einsatzzwecke geeignet sind, müssen mit entsprechenden Verwendungseinschränkungen (VE) gekennzeichnet sein.
● Drehzahl der Maschine mit der
zulässigen Umdrehungszahl des Schleifkörpers vergleichen;
sie darf nicht höher sein als die des Schleifkörpers
.
● Schutzbrille
bzw.
Schutzhaube und Gehörschutz
benutzen.
● Wechseln bzw. Aufspannen von Schleifkörpern nur von unterwiesenen Personen ausführen lassen.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Kennzeichnung von Schleifkörpern für erhöhte Arbeitshöchstgeschwindigkeiten

Zusätzliche Hinweise für stationäre Schleifmaschinen
● Schleifkörper ordnungsgemäß aufspannen und gleich große, zur Schleifmaschine gehörende Spannflansche verwenden. Der Mindestdurchmesser der Spannflansche richtet sich nach dem Bohrungsdurchmesser im Schleifkörper. Gegebenenfalls elastische Zwischenlagen verwenden.
● Vor dem Aufspannen Klangprobe vornehmen.
● Schleifkörper und Spannwerkzeuge auf erkennbare Mängel überprüfen. Probelauf durchführen; dabei sich seitlich außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten.
● Schleifkörperbohrungen nicht durch Reduzierringe oder Vergießen verkleinern.
● Schutzhaube und
Werkstückauflage entsprechend der Schleifkörperabnutzung
regelmäßig nachstellen
.

Zusätzliche Hinweise für Handschleifmaschinen
● Zum Aufspannen nur gleich
große, zur Maschine gehörende Spannflansche
verwenden
und mit Spezialschlüssel aufspannen. Probelauf
durchführen.
● Handschleifmaschinen nur mit
Schutzhauben verwenden
.
● Bei zylindrischen Schleiftöpfen (Topfscheiben) Schutzring der Abnutzung entsprechend nachstellen.
● Maschinen stets beidhändig führen. Schleifgeschwindigkeit nicht durch starkes Andrücken vermindern.
● Werkstück vor dem Bearbeiten sicher festlegen.
● Beim Arbeiten sicheren Standplatz einnehmen.
Weitere Informationen:
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
07/2010


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