BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Seilsägen

Icon: Baustein B 188

Abbildung: Seilsäge

●  Der Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich Bilderläuterungen Bilderläuterungen während des Sägebetriebes ist verboten.

●  Abzutrennende Bauteile durch Unterstützung, Aufhängung oder Abspannung sichern. Statisches System und Lage der Bewehrung beachten.

●  Gefahrbereiche, in die abgetrennte Teile fallen können, fest absperren, wenn nicht möglich, durch Warnposten sichern.

●  Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung.

●  Bei Arbeiten über Bodenhöhe geräumige und tragfähige Stand- und Aufstellflächen schaffen, ggf. Absturzsicherungen anbringen.

●  Umlenkrollen, Führungsschienen und Grundplatten von Antriebsmaschinen sicher befestigen.

●  Fahrrollen oder Räder von Antriebsmaschinen auf frei stehendem Wagen sicher feststellen.

●  Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ausschließlich Maschinen mit Elektro- oder Hydraulikantrieb verwenden. Vergiftungsgefahr durch Abgase!

●  Beim Einfädeln des Seils in die Eckbohrungen darauf achten, dass das "Männchen" der Schraubverbindung in Laufrichtung vor dem Diamantröllchen liegt.

●  Drehzahl der Antriebsmaschine entsprechend Herstellerangabe einstellen und einhalten.

●  Werkzeuge vor Arbeitsbeginn überprüfen. Fehlerhafte Diamantseile, z. B. mit abgefahrenen Diamantröllchen oder schadhaften Schraubverbindungen, sowie Umlenkrollen und sonstige Werkzeuge mit Rissen, Fehlstellungen oder Beschädigungen aussondern und kennzeichnen.

●  Funktion der Wasserfangeinrichtung regelmäßig überprüfen.

●  Unterschiedlich stark abgenutzte Seile nicht miteinander verbinden.

●  Seile nicht auf bzw. um scharfe Kanten führen. Kanten vor dem Sägen abrunden.

●  Seile vor dem Verbinden eindrehen, um einseitigen Verschleiß zu verhindern.

Abbildung: Gefahrenbereich beim Horizontalsägen

Abbildung: Gefahrenbereich beim Vertikalsägen

●  Achtung:
Peitscheneffekt bei Seilriss. Feste Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzwand oder Abdeckungen aus Holz, anordnen.

●  Die Steuerung muss aus sicherer Entfernung erfolgen. Sicherheitsabstände einhalten.

●  Vor Schneidbeginn das Seil ohne Vorschubbewegung der Antriebsrolle leer laufen lassen. Erst bei laufendem Seil Vorschubbewegung einleiten.

●  Gehörschutz, gegebenenfalls Augenschutz und Atemschutz benutzen.

●  Sägeverfahren in angemessenen Zeitabständen unterbrechen, um Sägespalt hinter dem schneidenden Seil kraftschlüssig aufzukeilen bzw. bei Mauertrockenlegung wieder zu verschließen.


Vorsorgeuntersuchungen

●  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.



Weitere Informationen:

BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Betriebssicherheitsverordnung
BGV C22 "Bauarbeiten"
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"



07/2010


 

 

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