Seilsägen |
B 188 |

● Der Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich
während des Sägebetriebes ist verboten.
● Abzutrennende Bauteile durch Unterstützung, Aufhängung oder Abspannung sichern. Statisches System und Lage der Bewehrung beachten.
● Gefahrbereiche, in die abgetrennte Teile fallen können, fest absperren, wenn nicht möglich, durch Warnposten sichern.
● Elektrisch betriebene Maschinen und Geräte nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung.
● Bei Arbeiten über Bodenhöhe geräumige und tragfähige Stand- und Aufstellflächen schaffen, ggf. Absturzsicherungen anbringen.
● Umlenkrollen, Führungsschienen und Grundplatten von Antriebsmaschinen sicher befestigen.
● Fahrrollen oder Räder von Antriebsmaschinen auf frei stehendem Wagen sicher feststellen.
● Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ausschließlich Maschinen mit Elektro- oder Hydraulikantrieb verwenden. Vergiftungsgefahr durch Abgase!
● Beim Einfädeln des Seils in die Eckbohrungen darauf achten, dass das "Männchen" der Schraubverbindung in Laufrichtung vor dem Diamantröllchen liegt.
● Drehzahl der Antriebsmaschine entsprechend Herstellerangabe einstellen und einhalten.
● Werkzeuge vor Arbeitsbeginn überprüfen. Fehlerhafte Diamantseile, z. B. mit abgefahrenen Diamantröllchen oder schadhaften Schraubverbindungen, sowie Umlenkrollen und sonstige Werkzeuge mit Rissen, Fehlstellungen oder Beschädigungen aussondern und kennzeichnen.
● Funktion der Wasserfangeinrichtung regelmäßig überprüfen.
● Unterschiedlich stark abgenutzte Seile nicht miteinander verbinden.
● Seile nicht auf bzw. um scharfe Kanten führen. Kanten vor dem Sägen abrunden.
● Seile vor dem Verbinden eindrehen, um einseitigen Verschleiß zu verhindern.


● Achtung:
Peitscheneffekt bei Seilriss. Feste Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzwand oder Abdeckungen aus
Holz, anordnen.
● Die Steuerung muss aus sicherer Entfernung erfolgen. Sicherheitsabstände einhalten.
● Vor Schneidbeginn das Seil ohne Vorschubbewegung der Antriebsrolle leer laufen lassen. Erst bei laufendem Seil Vorschubbewegung einleiten.
● Gehörschutz, gegebenenfalls Augenschutz und Atemschutz benutzen.
● Sägeverfahren in angemessenen Zeitabständen unterbrechen, um Sägespalt hinter dem schneidenden Seil kraftschlüssig aufzukeilen bzw. bei Mauertrockenlegung wieder zu verschließen.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Betriebssicherheitsverordnung
BGV C22 "Bauarbeiten"
BGR 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
07/2010


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