LKW-Ladekrane |
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Nachrüstungen an älteren LKW-Lade-/-Anbaukranen
● NOT-HALT bei Kranen mit Flursteuerung bei Quetschgefahr des Kranführers durch den Ausleger.
● Arbeitsbegrenzung (z. B. mechanische Anschläge, Endschalter) bei Kranen mit nicht mitdrehendem hoch gelegenen Steuerstand zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren des Kranführers.
Aufstellung
● Kranabstützeinrichtungen auf tragfähigem Untergrund
absetzen. Lastverteilende Unterlagen verwenden
.
● Sicherheitsabstand im Bereich
von Baugrubenböschungen und Grabenkanten einhalten
.
● Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen beachten. Ggfs. Rücksprache mit zuständigem Energieversorgungsunternehmen.

Betrieb
● Kran nur von unterwiesenen, mindestens 18 Jahre alten, körperlich und geistig geeigneten und vom Unternehmer schriftlich beauftragten Kranführern bedienen lassen.
● Sichere Steuer- und
Arbeitsstände auf LKW-Pritsche einschließl. deren
Zugänge benutzen
.
● Funktionsüberprüfung der Notendhalteeinrichtungen und Bremsen täglich vor Aufnahme des Kranbetriebes.
● Nur einwandfreie Lastaufnahmeeinrichtungen verwenden. Lasthaken müssen eine funktionsfähige Hakensicherung haben.
● Palettierte Lasten mit Ladegabel befördern.
● Maschinen und Geräte an den vorgesehenen Anschlagpunkten aufnehmen.
● Kleine lose Teile in Körben, Containern usw. befördern und diese nicht über den Rand beladen.
● Gasflaschen in besonderen Transportgestellen transportieren.
● Keine Personenbeförderung mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel.
● Kran und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht überlasten. Nur Lasten mit bekanntem Gewicht heben.
● Überlastsicherung (Lastmomentbegrenzer) nicht als Waage benutzen.
● Lasten nicht durch Einziehen des Auslegers aufnehmen.
● Beim Be- und Entladen Lasten nicht über Personen schwenken.
● Beim Aufnehmen bzw. Ablegen von Lasten auf LKW-Ladepritschen müssen Anschläger den Gefahrbereich verlassen (Quetsch-, Absturzgefahr).
| Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden: |
||
| a) | bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden | β = 45°, |
| b) | bei steifen oder halbfesten bindigen Böden | β = 60°, |
| c) | bei Fels | β = 80°. |
Fahrbetrieb
● Kranausleger in
Transportstellung bringen und festlegen
.
● Zubehörteile sowie Lastaufnahmeeinrichtungen auf dem Fahrzeug festlegen und gegen Herabfallen sichern.
● Handbetätigte Abstützeinrichtung gegen Herausrutschen sichern.
Prüfungen
● Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.
- täglich vor Arbeitsbeginn Funktionsprüfung sämtlicher Notendschalter durch den Kranführer,
- nach Bedarf, mind. 1x jährlich durch eine befähigte Person (z. B. Sachkundiger),
- bei nicht ständig angebauten LKW-Ladekranen (Anbaukrane) regelmäßig alle vier Jahre durch Sachverständigen.
● Auch Prüfhinweise in Betriebsanleitungen der Hersteller beachten.
● Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren und dem Kranprüfbuch beiheften.
Weitere Informationen:
BGV D6 "Krane"
Betriebssicherheitsverordnung
BGV D29 "Fahrzeuge"
BGV C22 "Bauarbeiten"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
DIN 4124
EN 12999 "Ladekrane"
07/2010


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