BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

LKW-Ladekrane

Icon: Baustein B 166

Abbildung: LKW-Ladekran

Nachrüstungen an älteren LKW-Lade-/-Anbaukranen

●  NOT-HALT bei Kranen mit Flursteuerung bei Quetschgefahr des Kranführers durch den Ausleger.

●  Arbeitsbegrenzung (z. B. mechanische Anschläge, Endschalter) bei Kranen mit nicht mitdrehendem hoch gelegenen Steuerstand zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren des Kranführers.

Aufstellung

●  Kranabstützeinrichtungen auf tragfähigem Untergrund absetzen. Lastverteilende Unterlagen verwenden Bilderläuterungen .

●  Sicherheitsabstand im Bereich von Baugrubenböschungen und Grabenkanten einhalten Bilderläuterungen .

●  Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen beachten. Ggfs. Rücksprache mit zuständigem Energieversorgungsunternehmen.

Abbildung: Kranausleger in Transportstellung

Betrieb

●  Kran nur von unterwiesenen, mindestens 18 Jahre alten, körperlich und geistig geeigneten und vom Unternehmer schriftlich beauftragten Kranführern bedienen lassen.

●  Sichere Steuer- und Arbeitsstände auf LKW-Pritsche einschließl. deren Zugänge benutzen Bilderläuterungen .

●  Funktionsüberprüfung der Notendhalteeinrichtungen und Bremsen täglich vor Aufnahme des Kranbetriebes.

●  Nur einwandfreie Lastaufnahmeeinrichtungen verwenden. Lasthaken müssen eine funktionsfähige Hakensicherung haben.

●  Palettierte Lasten mit Ladegabel befördern.

●  Maschinen und Geräte an den vorgesehenen Anschlagpunkten aufnehmen.

●  Kleine lose Teile in Körben, Containern usw. befördern und diese nicht über den Rand beladen.

●  Gasflaschen in besonderen Transportgestellen transportieren.

●  Keine Personenbeförderung mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel.

●  Kran und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht überlasten. Nur Lasten mit bekanntem Gewicht heben.

●  Überlastsicherung (Lastmomentbegrenzer) nicht als Waage benutzen.

●  Lasten nicht durch Einziehen des Auslegers aufnehmen.

●  Beim Be- und Entladen Lasten nicht über Personen schwenken.

●  Beim Aufnehmen bzw. Ablegen von Lasten auf LKW-Ladepritschen müssen Anschläger den Gefahrbereich verlassen (Quetsch-, Absturzgefahr).

Abbildung: Sicherheitsabstände im Bereich von Baugrubenböschungen
Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen
folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:
a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden β = 45°,
b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden β = 60°,
c) bei Fels β = 80°.

Fahrbetrieb

●  Kranausleger in Transportstellung bringen und festlegen Bilderläuterungen .

●  Zubehörteile sowie Lastaufnahmeeinrichtungen auf dem Fahrzeug festlegen und gegen Herabfallen sichern.

●  Handbetätigte Abstützeinrichtung gegen Herausrutschen sichern.

Prüfungen

●  Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.

  • täglich vor Arbeitsbeginn Funktionsprüfung sämtlicher Notendschalter durch den Kranführer,
  • nach Bedarf, mind. 1x jährlich durch eine befähigte Person (z. B. Sachkundiger),
  • bei nicht ständig angebauten LKW-Ladekranen (Anbaukrane) regelmäßig alle vier Jahre durch Sachverständigen.

●  Auch Prüfhinweise in Betriebsanleitungen der Hersteller beachten.

●  Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren und dem Kranprüfbuch beiheften.


Weitere Informationen:

BGV D6 "Krane"
Betriebssicherheitsverordnung
BGV D29 "Fahrzeuge"
BGV C22 "Bauarbeiten"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
DIN 4124
EN 12999 "Ladekrane"



07/2010


 

 

 

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