Rundmaschinen Walzen |
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● Verkleidung der
Antriebszahnräder nicht entfernen
.
● Bei
Rundmaschinen mit ausschwenkbaren Oberwalzen darf die Verkleidung
der Zahnräder schwenkbar sein
.
● Bei
handbetriebenen Rundmaschinen muss das Zahnradpaar neben der
Handkurbel mit einer Abdeckung versehen sein
.
●
Kraftbetriebene Rundmaschinen sind mit Handschutzeinrichtungen in
Form von Schaltern ohne Selbsthaltung und Not-Aus-Schalter
auszurüsten (Betätigung evtl. über Reißleine
oder
Fußschalter
.)
● Soweit möglich, Handabweiser, z. B. Stangen, Abdeckbleche usw., vorsehen.
● Bei der Aufstellung von Rundmaschinen auf mögliche Quetsch- und Scherstellen - auch während des Biegevorganges - achten.
● Niemals Handschuhe tragen.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
10/2004


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