BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Metallsägen

Icon: Baustein B 15

Abbildung: Hand-Maschinensäge

●  Sägeblätter bis auf den zum Sägen benötigten Teil verkleiden Bilderläuterungen .

●  Zu sägende Teile fest einspannen Bilderläuterungen .

●  Lange Werkstücke unterstützen.

●  Nicht am laufenden Sägeblatt vorbeigreifen.

●  Beschädigte Sägeblätter sofort auswechseln.

●  Niemals Handschuhe tragen.

●  Handfeger zur Spänebeseitigung benutzen.

●  Keine weichen Materialien (z. B. ausgeglühte Kupferrohre) sägen.

●  Beim Sägen in Augenhöhe und über dem Kopf Schutzbrille benutzen.

●  Hand-Maschinensäge nur nach völligem Stillstand ablegen.

Abbildung: ortsfeste Metallsäge, Detailansicht

Abbildung: ortsfeste Metallsäge

Vorsorgeuntersuchungen

●  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Hinweise bei der Verwendung von Kühlschmierstoffen

●  Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden.

●  Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmierstoffen, z. B. Emulsionen, Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich überprüfen.

●  Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz, wenn die Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen. Hautschutzmittel verwenden.

●  Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGR 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
Präventionsleitlinie Gehörschutz



07/2010

 

 

 

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