Metallsägen |
B 15 |

● Sägeblätter bis auf
den zum Sägen benötigten Teil verkleiden
.
● Zu sägende Teile fest
einspannen
.
● Lange Werkstücke unterstützen.
● Nicht am laufenden Sägeblatt vorbeigreifen.
● Beschädigte Sägeblätter sofort auswechseln.
● Niemals Handschuhe tragen.
● Handfeger zur Spänebeseitigung benutzen.
● Keine weichen Materialien (z. B. ausgeglühte Kupferrohre) sägen.
● Beim Sägen in Augenhöhe und über dem Kopf Schutzbrille benutzen.
● Hand-Maschinensäge nur nach völligem Stillstand ablegen.


Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Hinweise bei der Verwendung von Kühlschmierstoffen
● Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden.
● Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmierstoffen, z. B. Emulsionen, Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich überprüfen.
● Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz, wenn die Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen. Hautschutzmittel verwenden.
● Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGR 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
Präventionsleitlinie Gehörschutz
07/2010


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