BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Lastaufnahmemittel im Tiefbau

Icon: Baustein B 146

Abbildung: Lastaufnahmemittel

●  Lastaufnahmemittel müssen mit den für den Betrieb wichtigen Angaben gekennzeichnet sein, z. B. Eigengewicht und Tragfähigkeit. Sie dürfen nicht überlastet werden.

●  Betriebsanleitung beachten.

●  Verbindungsmittel (z. B. Schäkel, Steck- und Schraubbolzen) sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und Herabfallen zu sichern.

●  Wenn möglich, formschlüssige Lastaufnahmemittel einsetzen.

●  Lange Lasten, z. B. Rohre, mit Leitseilen/Leitstangen führen.

Prüfungen

●  Art, Umfang und Fristen erforderlicherPrüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.

  • arbeitstäglich auf einwandfreien Zustand,
  • nach Einsatzbedingungen, mind. 1 x jährlich durch eine befähigte Person (z.B. Sachkundiger).

●  Ergebnisse im Prüfbuch dokumentieren.

Rohrgreifer (Rohrzangen)

●  Die Haltekraft von Rohrgreifern muss mindestens doppelt so groß sein wie die aufzunehmende Last.

●  Rohrgreifer dürfen sich bei Entlastung nicht selbsttätig vom Rohr lösen.
Ausnahme: Rohrgreifer mit Schrittschaltwerk.

●  Als zusätzliche Kennzeichnung muss der zulässige Greifbereich angegeben sein.

●  Hydraulisch oder pneumatisch schließende Rohrgreifer benötigen Einrichtungen zum Ausgleich von Druckverlusten mit selbsttätig wirkender Warneinrichtung für den Geräteführer.

Abbildung: C-Haken

C-Haken

●  Beim Einsatz Sicherungseinrichtungen gegen Herausrutschen der Last verwenden, z. B. Sicherungskette bzw. -seil.

●  Zweisträngige C-Haken nur zum Verladen bzw. Versetzen im bodennahen Bereich einsetzen.

Abbildung: Schachtringklemmen

Schachtringklemmen

●  Einsatz von formschlüssigen Lastaufnahmemitteln, z. B. Transportanker und Transportankersysteme, prüfen.

●  Für den Transport Klemmen verwenden, die sich bei Entlastung nicht selbsttätig öffnen.

●  Klemmen exakt auf Schachtringdicke einstellen.

●  Lasten im Schwerpunkt anschlagen und nicht über Personen hinwegschwenken.

Schienenhebezangen

●  Nur Schienenhebezangen einsetzen, die eine Sicherung gegen ungewolltes Öffnen besitzen.

Abbildung: Vakuumheber

Vakuumheber

●  Vakuumheber müssen über Einrichtungen zur Vermeidung der Gefahren bei Vakuumverlusten verfügen.

●  Bei selbstansaugenden Vakuumhebern muss die Kennzeichnung zusätzliche Angaben über die Mindestlast enthalten.

●  Dem Geräteführer muss über eine optisch oder akustisch selbsttätig wirkende Warneinrichtung zu hoher Vakuumverlust angezeigt werden.

Abbildung: Kugelkopfankersysteme

Kugelkopfankersysteme

●  Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten und am Einsatzort bereithalten.

●  Nur systemzugehörige Lastaufnahme- und Anschlagmittel verwenden (drehbar gelenkiger Anschluss und Anker im Betonfertigteil).

Abbildung: Traverse

Traversen

●  Schiefstellung der Traverse vermeiden, wenn die Last im Hängegang transportiert wird. Anderenfalls Lasten im Schnürgang anschlagen.

●  Befestigung der Anschlagseile, -ketten oder -bänder an der Traverse nur

  • mit genormter Seilendverbindung und Schäkel oder
  • in Lasthaken mit Hakensicherung.

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGR 236 "Rohrleitungsbauarbeiten"
BGR 106 "Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen"
DIN EN 13 155



07/2010


 

 

 

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