Lastaufnahmemittel im Tiefbau |
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● Lastaufnahmemittel müssen mit den für den Betrieb wichtigen Angaben gekennzeichnet sein, z. B. Eigengewicht und Tragfähigkeit. Sie dürfen nicht überlastet werden.
● Betriebsanleitung beachten.
● Verbindungsmittel (z. B. Schäkel, Steck- und Schraubbolzen) sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und Herabfallen zu sichern.
● Wenn möglich, formschlüssige Lastaufnahmemittel einsetzen.
● Lange Lasten, z. B. Rohre, mit Leitseilen/Leitstangen führen.
Prüfungen
● Art, Umfang und Fristen erforderlicherPrüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.
- arbeitstäglich auf einwandfreien Zustand,
- nach Einsatzbedingungen, mind. 1 x jährlich durch eine befähigte Person (z.B. Sachkundiger).
● Ergebnisse im Prüfbuch dokumentieren.
Rohrgreifer (Rohrzangen)
● Die Haltekraft von Rohrgreifern muss mindestens doppelt so groß sein wie die aufzunehmende Last.
● Rohrgreifer dürfen sich bei Entlastung nicht selbsttätig vom Rohr lösen.
Ausnahme: Rohrgreifer mit Schrittschaltwerk.
● Als zusätzliche Kennzeichnung muss der zulässige Greifbereich angegeben sein.
● Hydraulisch oder pneumatisch schließende Rohrgreifer benötigen Einrichtungen zum Ausgleich von Druckverlusten mit selbsttätig wirkender Warneinrichtung für den Geräteführer.

C-Haken
● Beim Einsatz Sicherungseinrichtungen gegen Herausrutschen der Last verwenden, z. B. Sicherungskette bzw. -seil.
● Zweisträngige C-Haken nur zum Verladen bzw. Versetzen im bodennahen Bereich einsetzen.

Schachtringklemmen
● Einsatz von formschlüssigen Lastaufnahmemitteln, z. B. Transportanker und Transportankersysteme, prüfen.
● Für den Transport Klemmen verwenden, die sich bei Entlastung nicht selbsttätig öffnen.
● Klemmen exakt auf Schachtringdicke einstellen.
● Lasten im Schwerpunkt anschlagen und nicht über Personen hinwegschwenken.
Schienenhebezangen
● Nur Schienenhebezangen einsetzen, die eine Sicherung gegen ungewolltes Öffnen besitzen.

Vakuumheber
● Vakuumheber müssen über Einrichtungen zur Vermeidung der Gefahren bei Vakuumverlusten verfügen.
● Bei selbstansaugenden Vakuumhebern muss die Kennzeichnung zusätzliche Angaben über die Mindestlast enthalten.
● Dem Geräteführer muss über eine optisch oder akustisch selbsttätig wirkende Warneinrichtung zu hoher Vakuumverlust angezeigt werden.

Kugelkopfankersysteme
● Einbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten und am Einsatzort bereithalten.
● Nur systemzugehörige Lastaufnahme- und Anschlagmittel verwenden (drehbar gelenkiger Anschluss und Anker im Betonfertigteil).

Traversen
● Schiefstellung der Traverse vermeiden, wenn die Last im Hängegang transportiert wird. Anderenfalls Lasten im Schnürgang anschlagen.
● Befestigung der Anschlagseile, -ketten oder -bänder an der Traverse nur
- mit genormter Seilendverbindung und Schäkel oder
- in Lasthaken mit Hakensicherung.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGR 236 "Rohrleitungsbauarbeiten"
BGR 106 "Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen"
DIN EN 13 155
07/2010


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