Handkettensägen |
B 132 |
● Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob alternative Maschinen z.B. Handkreissäge, Pendelsäbelsäge eingesetzt werden können.
● Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
● Persönliche Schutzausrüstung je nach Betriebsanleitung des Herstellers, Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Risikoabschätzung tragen, z. B.
- Schnittschutzkleidung oder Kleidung mit Schnittschutzeinlagen,
- Schnittschutzschuhe,
- Schutzhelm mit Gesichtsschutz oder Augenschutz,
- Gehörschutz,
- ggf. Handschuhe mit Schnittschutzeinlage.
● Vor Arbeitsbeginn Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen.
● Leerlaufdrehzahl so einstellen, dass die Kette beim Starten nicht mitläuft.
● Nur scharfe Ketten verwenden und so spannen, dass sie rundum am Schwert anliegen.
● Möglichst rückschlagarme Sägeketten und -schienen verwenden.
● Krallenanschlag verwenden.
● Stets für einen festen und sicheren Stand sorgen.
● Nicht über Schulterhöhe sägen.
● Beim Startvorgang Motorkettensäge sicher abstützen und festhalten. Die Kette darf dabei den Boden nicht berühren.
● Motorsäge stets mit beiden Händen festhalten.
● Motorsäge nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen.
● Darauf achten, dass sich keine weiteren Personen im Gefahrbereich aufhalten.
● Nicht mit Schienenspitze sägen. Rückschlaggefahr!
● Bei Stechschnitten (z. B. bei der Altbausanierung) asymetrische Führungsschiene
oder rückschlagarme Sägeketten verwenden.
● Motor abstellen, bevor die Säge abgelegt wird.
● Bei Transport der Kettensäge Kettenschutz aufsetzen.
● Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten Motor abschalten bzw. den Stecker herausziehen.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Beschäftigungsbeschränkungen
● Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an Handkettensägen beschäftigt werden.
● Jugendliche über 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert, an Handkettensägen arbeiten.
Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
07/2012
Webcode: M432-50
Die Bausteine auf dem Smartphone oder Tablet-PC
Infos hier 

B 132