BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Hobelmaschinen

Icon: Baustein B 129

●  Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

●  Nur Hobelmessersätze mit gleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen (Unwuchtgefahr).

●  Gleichmäßigen Messerüberstand mit Lehre einstellen Bilderläuterungen .

Abbildung: Arbeiten an der Hobelmaschine  Abbildung: Gleichmäßigen Messerüberstand mit Lehre einstellen
Abbildung: schwenkbare Messerwellenverdeckung und Hilfsanschlag  Abbildung: Beim Einsetzen der Messer auf max. 1,1 mm Schneidenüberstand achten

●  Hobelmesser vor dem Einbau entfetten.

●  Auf formschlüssige Hobelmesserbefestigung achten, wenn die Messerwellenbreite geringer als der dreifache Durchmesser des Schneidenflugkreises ist.

●  Befestigungsschrauben nur mit zugehörigem Werkzeug in der Reihenfolge von der Mitte nach außen anziehen.

●  Vor jedem Messerwechsel und vor Wartungsarbeiten Maschinen gegen Einschalten sichern.

●  Maschine nur mit wirksamer Absaugung betreibenBilderläuterungen .

●  Eng anliegende Kleidung tragen.

●  Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.

●  Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.

●  Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.

●  Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen, Lärmbereiche kennzeichnen.

Vorsorgeuntersuchungen

●  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise für Abrichthobelmaschinen

●  Hobelmesserwellen in Klappenbauweise sind unzulässig.

●  Beim Einsetzen der Messer auf max. 1,1 mm Schneidenüberstand achten Bilderläuterungen .

●  Einspanntiefe von nachschleifbaren Hobelmessern mit kraftschlüssiger Befestigung gemäß Herstellerangabe. Bei Hobelmessern ohne Angabe der Einspanntiefe mindestens 15 mm.

●  Abstand zwischen Schneidenflugkreis und Tischlippen höchstens 5 mm Bilderläuterungen .

●  Nicht zum Arbeitsgang erforderliche Messerwellenteile vor und hinter dem Anschlag durch Schutzeinrichtungen, z. B. schwenkbare Messerwellenverdeckungen Bilderläuterungen , Klappenverdeckungen Bilderläuterungen oder Schutzbrücke Bilderläuterungen , verdecken.

●  Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen. Werkstückkanten nicht umfassen.

●  Einsetzarbeiten nur mit Rückschlagsicherung ausführen.

●  Fügeleiste Bilderläuterungen und Hilfsanschlag Bilderläuterungen zum Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke benutzen.

●  Kurze Werkstücke (Erfahrungswert < 40 cm) mit Zuführlade abrichten Bilderläuterungen .

Abbildung: links: Fügeleiste und Hilfsanschlag benutzen. rechts: Kurze Werkstücke mit Zuführlade abrichten

Abbildung: Detailansicht Maschine

Zusätzliche Hinweise für Dickenhobelmaschinen

●  Antriebselemente und Messerwelle gegen Berührung sichern.

●  Werkstückrückschläge durch intakte Greiferrückschlagsicherungen verhindern. Greifer müssen frei beweglich und dürfen nicht abgenutzt sein.

●  Falls die Werkstücke unterschiedlich dick sind, dürfen bei starren Einzugswalzen und Druckbalken nur zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden. Dabei sind die Werkstücke an den Außenseiten der Einschuböffnung zuzuführen. Bei Maschinen mit Gliedereinzugswalzen und Gliederdruckbalken dürfen mehrere Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden.

●  Bei Störungen nicht in den Rückschlagbereich hineinsehen.

Zusätzliche Hinweise für Handhobelmaschinen

●  Auf sichere Werkstückauflage achten.

●  Sicheren Standplatz einnehmen.

●  Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung verwenden.

●  Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.

Zusätzliche Hinweise für Abrichtdickenhobelmaschinen

●  Aufgeklappte Tische gegen Zurückfallen sichern Bilderläuterungen .

●  Bei Verwendung als Dickenhobelmaschine Abdeckung montieren Bilderläuterungen .

Beschäftigungsbeschränkungen

●  Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an den Hobelmaschinen arbeiten.

●  Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.


Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Lehrgangsbegleitheft "Holzbearbeitungsmaschinen"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"



07/2010


 

 

 

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