Hobelmaschinen |
B 129 |
● Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
● Nur Hobelmessersätze mit gleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen (Unwuchtgefahr).
● Gleichmäßigen
Messerüberstand mit Lehre einstellen
.
● Hobelmesser vor dem Einbau entfetten.
● Auf formschlüssige Hobelmesserbefestigung achten, wenn die Messerwellenbreite geringer als der dreifache Durchmesser des Schneidenflugkreises ist.
● Befestigungsschrauben nur mit zugehörigem Werkzeug in der Reihenfolge von der Mitte nach außen anziehen.
● Vor jedem Messerwechsel und vor Wartungsarbeiten Maschinen gegen Einschalten sichern.
● Maschine nur mit wirksamer
Absaugung betreiben
.
● Eng anliegende Kleidung tragen.
● Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.
● Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten.
● Vor Reinigungs- und Wartungsarbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
● Gehörschutz und Sicherheitsschuhe benutzen, Lärmbereiche kennzeichnen.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Zusätzliche Hinweise für Abrichthobelmaschinen
● Hobelmesserwellen in Klappenbauweise sind unzulässig.
● Beim Einsetzen der Messer auf
max. 1,1 mm Schneidenüberstand achten
.
● Einspanntiefe von nachschleifbaren Hobelmessern mit kraftschlüssiger Befestigung gemäß Herstellerangabe. Bei Hobelmessern ohne Angabe der Einspanntiefe mindestens 15 mm.
● Abstand zwischen
Schneidenflugkreis und Tischlippen höchstens 5 mm
.
● Nicht zum Arbeitsgang
erforderliche Messerwellenteile vor und hinter dem Anschlag durch
Schutzeinrichtungen, z. B. schwenkbare Messerwellenverdeckungen
,
Klappenverdeckungen
oder Schutzbrücke
, verdecken.
● Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen. Werkstückkanten nicht umfassen.
● Einsetzarbeiten nur mit Rückschlagsicherung ausführen.
● Fügeleiste
und
Hilfsanschlag
zum Abrichten und Fügen
schmaler Werkstücke benutzen.
● Kurze Werkstücke (Erfahrungswert < 40 cm) mit Zuführlade abrichten
.


Zusätzliche Hinweise für Dickenhobelmaschinen
● Antriebselemente und Messerwelle gegen Berührung sichern.
● Werkstückrückschläge durch intakte Greiferrückschlagsicherungen verhindern. Greifer müssen frei beweglich und dürfen nicht abgenutzt sein.
● Falls die Werkstücke unterschiedlich dick sind, dürfen bei starren Einzugswalzen und Druckbalken nur zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden. Dabei sind die Werkstücke an den Außenseiten der Einschuböffnung zuzuführen. Bei Maschinen mit Gliedereinzugswalzen und Gliederdruckbalken dürfen mehrere Werkstücke gleichzeitig bearbeitet werden.
● Bei Störungen nicht in den Rückschlagbereich hineinsehen.
Zusätzliche Hinweise für Handhobelmaschinen
● Auf sichere Werkstückauflage achten.
● Sicheren Standplatz einnehmen.
● Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung verwenden.
● Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
Zusätzliche Hinweise für Abrichtdickenhobelmaschinen
● Aufgeklappte Tische gegen
Zurückfallen sichern
.
● Bei Verwendung als
Dickenhobelmaschine Abdeckung montieren
.
Beschäftigungsbeschränkungen
● Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines Fachkundigen und wenn es die Berufsausbildung erfordert an den Hobelmaschinen arbeiten.
● Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschinen beschäftigt werden.
Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Lehrgangsbegleitheft "Holzbearbeitungsmaschinen"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
07/2010


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