BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Bohrmaschinen

Icon: Baustein B 12

Abbildung: Arbeiten an der Bohrmaschine

Betrieb

●  Auf Verkleidung des Antriebs achten Bilderläuterungen .

●  Eng anliegende Kleidung tragen, Ärmel nach innen umschlagen Bilderläuterungen .

●  Langes Haar schützen.

●  Werkstücke beim Bohren sicher festspannen bzw. auflegen Bilderläuterungen . Lange Werkstücke unterstützen.

●  Niemals Handschuhe tragen.

●  Nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder versenkten Schrauben benutzen.

●  Ringe, Ketten, Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände vor Arbeitsbeginn ablegen.

●  Geeignete Spänehaken und ggf. Handfeger benutzen.

●  Niemals bei laufender Maschine ein- oder ausspannen.

●  Beim Bohren spröder Werkstoffe Schutzbrillen benutzen.

●  Nicht an laufender Bohrspindel vorbeigreifen.

●  Maschine nur bei Stillstand säubern.

Vorsorgeuntersuchungen

●  Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Hinweise für Ständerbohrmaschinen

●  Nur standsichere Bohrständer mit auf das Gewicht der Bohrmaschine abgestimmter Rückstellfeder benutzen.

●  Maschinentisch nach Höhenverstellung wieder feststellen.

Hinweise für Magnetständerbohrmaschinen

●  Auf einwandfreie magnetische Ankopplung des Ständerfußes achten (Werkstückoberflächen müssen frei von Rost, Farbe, Spänen usw. sein).

●  An hoch gelegenen Arbeitsplätzen sowie bei Vertikal- und Überkopfbohrarbeiten Bohrmaschine mit Seil oder Kette gegen Herabfallen bei evtl. Stromausfall sichern.

Hinweise für Handbohrmaschinen

●  Maschine mit beiden Händen halten.

●  Zusatzhandgriffe benutzen Bilderläuterungen .

●  Beim Bohren spröder Werkstoffe in Augenhöhe und über dem Kopf Schutzbrille benutzen.

●  Bohrmaschine nur im Stillstand ablegen.

●  Bohrarbeiten nicht von der Anlegeleiter ausführen.

●  Vor Bohrerwechsel Netzstecker ziehen.

Abbildung: Arbeiten mit der Handbohrmaschine

Hinweise bei der Verwendung von Kühlschmierstoffen

●  Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden.

●  Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmierstoffen, z. B. Emulsionen, Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich überprüfen.

●  Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz, wenn die Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen. Hautschutzmittel verwenden.

●  Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
BGR 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"



07/2010

 

 

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