Bohrmaschinen |
B 12 |
Betrieb
● Auf Verkleidung des Antriebs
achten
.
● Eng anliegende Kleidung tragen,
Ärmel nach innen umschlagen
.
● Langes Haar schützen.
● Werkstücke beim Bohren
sicher festspannen bzw. auflegen
. Lange Werkstücke
unterstützen.
● Niemals Handschuhe tragen.
● Nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder versenkten Schrauben benutzen.
● Ringe, Ketten, Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände vor Arbeitsbeginn ablegen.
● Geeignete Spänehaken und ggf. Handfeger benutzen.
● Niemals bei laufender Maschine ein- oder ausspannen.
● Beim Bohren spröder Werkstoffe Schutzbrillen benutzen.
● Nicht an laufender Bohrspindel vorbeigreifen.
● Maschine nur bei Stillstand säubern.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Hinweise für Ständerbohrmaschinen
● Nur standsichere Bohrständer mit auf das Gewicht der Bohrmaschine abgestimmter Rückstellfeder benutzen.
● Maschinentisch nach Höhenverstellung wieder feststellen.
Hinweise für Magnetständerbohrmaschinen
● Auf einwandfreie magnetische Ankopplung des Ständerfußes achten (Werkstückoberflächen müssen frei von Rost, Farbe, Spänen usw. sein).
● An hoch gelegenen Arbeitsplätzen sowie bei Vertikal- und Überkopfbohrarbeiten Bohrmaschine mit Seil oder Kette gegen Herabfallen bei evtl. Stromausfall sichern.
Hinweise für Handbohrmaschinen
● Maschine mit beiden Händen halten.
● Beim Bohren spröder Werkstoffe in Augenhöhe und über dem Kopf Schutzbrille benutzen.
● Bohrmaschine nur im Stillstand ablegen.
● Bohrarbeiten nicht von der Anlegeleiter ausführen.
● Vor Bohrerwechsel Netzstecker ziehen.
Hinweise bei der Verwendung von Kühlschmierstoffen
● Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle, verwenden.
● Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmierstoffen, z. B. Emulsionen, Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich überprüfen.
● Hautkontakt mit Kühlschmierstoffen vermeiden. Schutzbrillen oder Gesichtsschutz, wenn die Kleidung benetzt werden kann, auch Schutzschürzen benutzen. Hautschutzmittel verwenden.
● Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht als Sonderabfall entsorgen.
Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
BGV A3 "Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel"
BGR 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
07/2010


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