Mischmaschinen |
B 119 |

● Mischmaschinen eben und standsicher aufstellen.
● Arbeitsplätze an Mischmaschinen gegen herabfallende Gegenstände schützen.
● Elektrisch betriebene Mischmaschinen nur über einen besonderen Speisepunkt mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung (RCD).
● Durch Probelauf Drehrichtung der Mischwerkzeuge überprüfen.
● Bei Instandhaltungsarbeiten Antriebe stillsetzen und gegen Wiedereinschalten sichern. Bedienungsanleitung des Herstellers beachten. Berührungsschutz an Verbrennungsmotoren und Auspuffanlagen nicht entfernen.

Zusätzliche Hinweise für Freifallmischer
● Die Einzugsstellen an den
Antriebsrädern, insbesondere zwischen Antriebszahnrad- und
Trommelzahnkranz, müssen verdeckt sein
.
● Nicht mit der Hand oder mit
Werkzeugen in die laufende Trommel
greifen.
● Nach Keilriemenwechsel Schutzabdeckung wieder anbringen.
Zusätzliche Hinweise für Tellermischer
● Die Einfüllöffnungen
müssen durch Verdeckungen
gesichert sein. Die Quetschstellen im
Mischgefäß dürfen nicht mit der Hand erreichbar
sein.
● Die Auslauföffnungen müssen durch einen Trichter oder ein Schutzschild, jeweils versehen mit einem Gitter, gesichert sein: Gittermaschenweite max. 70 mm, Abstand zur Quetschstelle mind. 150 mm. Bei einer Gittermaschenweite von 40 mm muss der Abstand zur Quetschstelle mind. 120 mm betragen.
● Bei geöffneter Stellung der Verdeckungen muss zwangsläufig verhindert sein, dass die Mischwerkzeuge wieder anlaufen können. Die Verdeckung so sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt zufallen kann.

Zusätzliche Hinweise für Stetigmischer
● Beim Befüllen mit Sackware muss die Einfüllöffnung wie bei den Tellermischern durch Verdeckungen gesichert bleiben.
● Die Auslauföffnung muss
durch Auslauftrichter
gegen Hineingreifen gesichert
bleiben.
● Vor dem Abnehmen des Mischrohres Antrieb abstellen bzw. Maschine vom Netz trennen.
Weitere Informationen:
BGV A3 "Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel"
BGV C22 "Bauarbeiten"
Betriebssicherheitsverordnung
07/2010


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