Glättmaschinen |
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● Deichsel mit
Höhenverstellung auf Größe des Beschäftigten
einstellen und abklappbare Deichsel verriegeln
. Sicherheitsabstand
des Bedieners ≥ 0,90 m.
● Schutzkorb bzw. Abdeckung auf ordnungsgemäße Befestigung überprüfen.
● Maschine stets mit beiden Händen führen.
● Mit möglichst geringer Drehzahl vorglätten.
● Im Gefahrbereich der
Glättmaschine dürfen sich während des Betriebes
keine Personen aufhalten
.
● Glättflügel während des Betriebes nur vom Handgriff an der Führungsdeichsel aus verstellen. Anderenfalls Antrieb stillsetzen.
● Glättmaschine nicht auf dem zu glättenden Material abstellen.
● Transport der Glättmaschine
nur an den dafür vorgesehenen Handgriffen bzw.
Anschlagösen für Hebezeugbetrieb vornehmen
. Glättflügel
bzw. -teller und andere Maschinenteile gegen Herabfallen
sichern.


Zusätzliche Hinweise für Glättmaschinen mit Verbrennungsmotoren
● Glättmaschinen mit Verbrennungsmotoren ohne Katalysator dürfen in geschlossenen Räumen aufgrund der Vergiftungsgefahr nicht eingesetzt werden. Stattdessen sind Glättmaschinen mit Verbrennungsmotoren und Katalysator, Glättmaschinen mit Elektromotor oder Glättmaschinen mit Gasantrieb zu verwenden.
● Beim Anlassen die Führungsdeichsel mit einer Hand festhalten.
● Nicht mit eingerasteter Sicherheitsschaltung arbeiten.
● Motor nicht im Schlupfbereich der Fliehkraftkupplung arbeiten lassen.
● Auswechseln der
Glättflügel bzw. -teller nur bei Stillstand des
Antriebsmotors
.
Vorsorgeuntersuchungen
● Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Zusätzliche Hinweise für Glättmaschinen mit Elektromotoren
● Glättmaschinen nur über besondere Speisepunkte mit Schutzmaßnahme anschließen, z. B. Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung (RCD).
● Vor Beginn der Glättarbeiten Drehrichtung der Werkzeuge prüfen.
● Vor Auswechseln der Glättflügel bzw. -teller Netzstecker ziehen.
● Elektrische Reparaturen nur von Elektrofachkräften ausführen lassen.
Weitere Informationen:
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz"
Betriebssicherheitsverordnung
07/2010


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