Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen |
B 10 |

Errichtung und Instandsetzung
● Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften errichtet, verändert und instand gehalten werden.
Prüfung
● Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind zu prüfen
- nach Errichtung, Veränderung und Instandsetzung,
- regelmäßig entsprechend den Prüffristen.
Speisepunkte
● Elektrische Betriebsmittel müssen von besonderen Speisepunkten aus mit Strom versorgt werden. Als besondere Speisepunkte gelten z. B.:
- Baustromverteiler
- der Baustelle zugeordnete Abzweige ortsfester elektrischer Anlagen
- Transformatoren mit getrennten Wicklungen
- Ersatzstromversorgungsanlagen
● Steckdosen in Hausinstallationen dürfen nicht verwendet werden.
Speisepunkt für kleine Baustellen
● Werden elektrische Betriebsmittel nur einzeln benutzt bzw. sind die Bauarbeiten geringen Umfangs, dürfen als Speisepunkte auch
- Kleinstbaustromverteiler,
- Schutzverteiler,
- ortsveränderliche Schutzeinrichtungen
verwendet werden. Diese Einrichtungen dürfen auch über Steckvorrichtungen in Hausinstallationen betrieben werden.
Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren
● TT-System und TN-S-System
- Stromkreise mit Steckvorrichtungen ≤ AC 32 A über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsfehlerstrom I∆N ≤ 30 mA betreiben.
- Andere Stromkreise mit Steckvorrichtungen über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsfehlerstrom I∆N ≤ 500 mA betreiben.
● IT-Systeme nur mit Isolationsüberwachung betreiben.
● Weitere Schutzmaßnahmen: Als Schutzmaßnahme hinter Speisepunkten ist auch zulässig:
- Schutzkleinspannung (SELV)
- Schutztrennung
- Betrieb von Ersatzstromversorgungsanlagen
Zusätzliche Hinweise für frequenzgesteuerte Betriebsmittel
Frequenzgesteuerte Betriebsmittel können Schutzmaßnahmen beeinträchtigen oder unwirksam machen. Dies kann verhindert werden, wenn:
● frequenzgesteuerte einphasige Betriebsmittel AC 230 V/16 A, z. B. Rüttler, HF-Werkzeuge, über pulsstromsensitive Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (Typ A) mit IΔN ≤ 30 mA betrieben werden,
● frequenzgesteuerte Betriebsmittel mit Steckvorrichtungen AC 400 V mit IΔN ≤ 32 A nur über allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) mit IΔN ≤ 30 mA oder über einen Trenntransformator betrieben werden,
● frequenzgesteuerte Betriebsmittel, die über Steckvorrichtungen AC 400 V mit IΔN > 32 A bis ≤ 63 A angeschlossen werden, über allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) mit IΔN ≤ 500 mA oder über einen Trenntransformatoren betrieben werden,
● frequenzgesteuerte Betriebsmittel durch Festanschluss oder über Sondersteckvorrichtungen angewendet werden, die Abschaltbedingungen eingehalten sind und nachgeschaltete Stromkreise keine Steckvorrichtungen enthalten,
● Stromkreisen mit allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) keine pulsstromsensitiven Schutzeinrichtungen (Typ A) vorgeschaltet sind.
Elektrische Leitungen
● Als bewegliche Leitungen sind Gummischlauchleitungen H07RNF oder gleichwertige Bauarten zu verwenden.
● Anschlussleitungen bis 4 m Länge von handgeführten Elektrowerkzeugen sind auch in der Bauart H05RN-F zulässig.
● Leitungen, die mechanisch besonders beansprucht werden, sind geschützt zu verlegen, z. B. unter festen Abdeckungen.
● Leitungsroller sollen aus Isolierstoff bestehen. Sie müssen eine Überhitzungs-Schutzeinrichtung haben. Die Steckdosen müssen spritzwassergeschützt ausgeführt sein.
Installationsmaterial
● Steckvorrichtungen sind nur mit Isolierstoffgehäuse und nach folgenden Bauarten zulässig:
- Steckvorrichtungen, zweipolig mit Schutzkontakt
- CEE-Steckvorrichtungen, 5-polig
● Schalter und Steckvorrichtungen müssen mindestens spritzwassergeschützt ausgeführt sein und eine ausreichende mechanische Festigkeit besitzen.
Leuchten
● Bauleuchten müssen mindestens sprühwassergeschützt ausgeführt sein. Sie sollen für rauen Betrieb geeignet sein.
● Hand-/Bodenleuchten, ausgenommen solche für Schutzkleinspannung, müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt ausgeführt sein.

Weitere Informationen:
BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" mit Durchführungsanweisungen
BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
BGI 600 „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"
BGI 594 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"
Elektrotechnische Regeln (DIN VDEBestimmungen)
Betriebssicherheitsverordnung
TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen"
07/2008


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