BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Brandschutz

Icon: Baustein A 5

Vorbeugender Brandschutz

●  An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.

●  Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.

●  Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen.

●  Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten. Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen.

●  Alle Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen. Diese Unterweisung regelmäßig wiederholen.

●  Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und beachten.

●  Fluchtwege kennzeichnen und freihalten.

●  Zufahrten für die Feuerwehr freihalten.

Im Falle eines Brandes

●  Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden.

●  Sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen.

●  Menschen mit brennenden Kleidern dürfen nicht laufen. Flammen durch Decken oder Ähnliches ersticken.

●  Brand sofort mit Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen.

●  Türen bzw. Fenster schließen, um Zugluft zu vermeiden.

●  Rückweg sichern.

●  Beim Einsatz von Feuerlöschern Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 Volt einhalten:

- Wasserlöscher (Vollstrahl) 3,0 m
- Schaumlöscher 3,0 m
- Wasserlöscher (Sprühstrahl) 1,0 m
- Pulverlöscher 1,0 m
- Kohlendioxidlöscher 1,0 m

Tabelle: Bauart und Zulassung von Feuerlöschern

Tabelle: Übersicht über die Anzahl von Feuerlöschern mit ABC-Löschpulver

Abbildung: richtiges Löschen verschiedener Brände


Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention"
BGR A1 „Grundsätze der Prävention"
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern"



07/2008


 

 

 

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