Brandschutz |
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Vorbeugender Brandschutz
● An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist.
● Feuerlöscheinrichtungen bereithalten.
● Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen.
● Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten. Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen.
● Alle Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen. Diese Unterweisung regelmäßig wiederholen.
● Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und beachten.
● Fluchtwege kennzeichnen und freihalten.
● Zufahrten für die Feuerwehr freihalten.
Im Falle eines Brandes
● Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden.
● Sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen.
● Menschen mit brennenden Kleidern dürfen nicht laufen. Flammen durch Decken oder Ähnliches ersticken.
● Brand sofort mit Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen.
● Türen bzw. Fenster schließen, um Zugluft zu vermeiden.
● Rückweg sichern.
● Beim Einsatz von Feuerlöschern Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 Volt einhalten:
| - Wasserlöscher (Vollstrahl) | 3,0 m |
| - Schaumlöscher | 3,0 m |
| - Wasserlöscher (Sprühstrahl) | 1,0 m |
| - Pulverlöscher | 1,0 m |
| - Kohlendioxidlöscher | 1,0 m |



Weitere Informationen:
BGV A1 „Grundsätze der Prävention"
BGR A1 „Grundsätze der Prävention"
Betriebssicherheitsverordnung
BGR 133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern"
07/2008


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