Arbeitsräume |
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Anforderungen an Arbeitsräume:
● Ausreichende Lüftung durch
Zuluft- und Abluftöffnungen
.
● Mindestraumtemperatur in Arbeitsräumen:
- in Büroräumen = +20 Grad C
- bei überwiegend sitzender mittelschwerer Tätigkeit = +19 Grad C
- bei überwiegend nicht sitzender mittelschwerer Tätigkeit = +17 Grad C
- bei schwerer körperlicher Arbeit = +12 Grad C
● Fenster müssen von den
Beschäftigten sicher zu öffnen,
zu schließen, zu verstellen und
zu arretieren sein und dürfen im
geöffneten Zustand keine Gefahr
darstellen
.
● Arbeitsräume müssen möglichst ausreichendes Tageslicht erhalten.
● Beleuchtungseinrichtungen so anordnen, dass sich keine Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben.
● Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.
Fußböden
:
dürfen keine Unebenheiten,
Löcher, Stolperfallen oder
gefährliche Schrägen aufweisen.
Sie müssen rutschhemmend,
tragfähig, trittsicher und leicht zu
reinigen sein.
● Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine davon abhängige lichte Raumhöhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit ihre Arbeit verrichten können. Die Größe des notwendigen Luftraums richtet sich nach der körperlichen Beanspruchung und der Zahl der anwesenden Personen.
● Bodenvertiefungen – z.B. Arbeitsgruben – durch Geländer oder Abdeckungen sichern.
● Verkehrswege müssen sicher begehbar oder befahrbar sein.


Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
Arbeitsstätten-Verordnung
Arbeitsstätten-Richtlinien
BGV A8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"
10/2006


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