BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Organisation der Ersten Hilfe

Icon: Baustein A 2

Abbildung: Verbandskasten

Zur Organisation der Ersten Hilfe gehören sachliche, personelle und informative Voraussetzungen. Beratung durch den Betriebsarzt (AMD) empfohlen.

Erste-Hilfe-Einrichtungen

Vorhanden sein müssen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Tabellen

  • Meldeeinrichtungen, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Funk u. a.),
  • Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen u. a.),
  • Sanitätsräume, in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,
  • Rettungsgeräte (Löschdecken, Atemgeräte u. a.),
  • Rettungstransportmittel (Krankentrage u. a.),
  • Ersthelfer mit der Grundausbildung von mindestens 8 Doppelstunden. Fortbildung innerhalb von 2 Jahren mit mindestens 4 Doppelstunden,
  • Betriebssanitäter, die an der Grundausbildung und dem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst teilgenommen haben. Es können z. B. auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten oder examinierte Krankenpflegekräfte eingesetzt werden, die jedoch auch zusätzlich den Aufbaulehrgang absolviert haben müssen.

Vorhanden bzw. bekannt sein müssen allen Beschäftigten:

  • der Alarmplan (u. U. nur Fernsprechanschluss mit Notrufnummer)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Namen und Aufenthaltsort bzw. Funktelefonnummer der Ersthelfer bzw. Betriebssanitäter
  • Standort der Verbandkästen, Krankentragen und des Sanitätsraumes
  • Aushang "Anleitung zur Ersten Hilfe" mit Rufnummern und Adressen des Rettungsdienstes, des Krankenhauses, des Notarztes, des Durchgangsarztes.

Notruf

Angegeben werden müssen bei einem Notruf:

  • Wo ist der Unfallort? (Ort, Straße, Hausnummer)
  • Was ist geschehen? (Brandunglück, Elektrounfall u. a.)
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen? (Atemstillstand, starke Blutung u. a.)
  • Warten auf Rückfragen! (Notruf nicht von sich aus beenden, sondern warten, bis das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wurde.)

Hinweise für Dienstleistungsarbeiten

Prüfen, ob beim Auftraggeber vorhandene Erste-Hilfe-Einrichtungen benutzt werden können.


Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Baustellen

Tabelle: Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Baustellen nach Anzahl der Beschäftigten


Erste-Hilfe-Einrichtungen in Verarbeitungs-, Verwaltungs- und Handelsbetrieben
Zahlen in Klammern gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe

Tabelle: Erste-Hilfe-Einrichtungen in Verarbeitungs-, Verwaltungs- und Handelsbetrieben nach Anzahl der Beschäftigten


Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsstätten-Richtlinien
BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb"



10/2006

 

 

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