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Fußschutz

 

Teile eines Schuhes

Gefährdungen

Auswahl/Benutzung

Bauarten/Materialien

Schuhformen

A = Halbschuh
B = Stiefel niedrig
C = Stiefel halbhoch
D = Stiefel hoch
E = Stiefel oberschenkelhoch

Klassifizierungsarten

I = Schuhe aus Leder oder anderen Materialien
II = Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (z. B. PU oder PVC-Stiefel)

Fußschutzarten

Sicherheitsschuhe

Sonderschuharten

Fußschutz für Schweißer

  • An dem vorderen 2/3 der Schuhoberfläche, dürfen sich keine Elemente befinden, an der sich flüssiges Metall einfangen kann. Schnallen und Nieten zur Befestigung, die ein Einfangrisiko darstellen könnten, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.

Fußschutz für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen

Fußschutz zum Schutz gegen Kettensägenschnitte

  • Je nach Kettengeschwindigkeit gibt es unterschiedliche Schutzniveaus mit durchgehendem Schutzbereich vom Fußrücken bis zum Schienbein.
  • Das Schutzmaterial muss dauerhaft am Schuh befestigt sein. Zulässig sind Sicherheitsschuhe (I, II) der Schuhformen C, D oder E.

Fußschutz zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Orthopädischer Fußschutz

Fußschutz zum Schutz gegen Chemikalien (I, II)

  • Fußschutz der Klasse I soll gegen bestimmte Chemikalien schützen (Schuhform A ist nicht zulässig).
  • Fußschutz der Klasse II ist gegen bestimmte Chemikalien hochwiderstandsfähig (Schuhform A oder B sind nicht zulässig).

Fußschutz mit wärmeisolierendem Schuhunterbau (Sohlenkomplex)

Tabelle: Sicherheitsrelevante Grund- und Zusatzanforderungen

I: Fußschutz aus Leder oder anderen Materialien
II: Fußschutz vollständig geformt oder vulkanisiert
*): Anforderungen bauartbedingt erfüllt
**): Nur bei Berufsschuhen (bei Sicherheitsschuhen bereits in den Grundforderungen enthalten
)

Kennzeichnung

Gebotszeichen: Fußschutz benutzen!

Weitere Informationen:
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Leitlinie "Risikobeurteilung von Arbeiten mit Verletzungsgefahren von Fuß oder Knie" (www.dguv.de/psa)

07/2021